Am 13. September 2012 hatte die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (stellvertretend Renate Künast und Jürgen Trittin) eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung bezüglich der Weiterentwicklung sowie der Umsetzung der Pflege-Transparenzvereinbarung im stationären sowie im ambulanten Bereich gestellt (Drucksache 17/10693).
In der Anfrage wird u. a. darauf hingewiesen, dass den in den Jahren 2008 (PTVS) bzw. 2009 (PTVA) beschlossenen Pflege-Transparenzvereinbarungen keine pflegewissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über valide Indikatoren der Ergebnis- und Lebensqualität der pflegerischen Versorgung zugrunde lagen und diese deshalb als nur vorläufig zu betrachten sind. Dies wurde im Vorwort der Anlage Ausfüllanleitung für Prüfer der Vereinbarung nach § 115 Absatz 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) vom 17. Dezember 2008 ebenfalls schriftlich dargelegt. Auch wird in der Kleinen Anfrage über die bisher ausstehenden Verhandlungsergebnisse der Vertragspartner, der Leistungserbringer und des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV), berichtet.
Die Fragen des Schreibens zielen insbesondere darauf ab, inwiefern der für die Einrichtungen durch die Pflege-Transparenzvereinbarungen anfallende Erfüllungsaufwand sowie der Einsatz der MDK im Verhältnis zum Erfolg der Pflege-Transparenzvereinbarungen steht, und ob die Bundesregierung plant, weiterhin an dem beschlossenen Verfahren bzgl. der Pflege-Transparenzvereinbarungen festzuhalten.
Anlage; elektronische Vorab-Fassung der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN