Aktuelles zur Pflege

18.01.13

Bundesministerium für Gesundheit aktualisiert Informationsmaterial zu Gesundheit und Pflege

Von: Ute Zentgraff

Der Ratgeber bietet einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung und erläutert weitere gesetzliche Regelungen für die Betreuung zu Hause, die Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung sowie die entsprechenden Beratungsmöglichkeiten.

Das Bundesministerium hat zu Beginn dieses Jahres folgende Broschüren neuaufgelegt:

Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Ratgeber soll dem Leser dabei helfen, sich in im deutschen Gesundheitswesen besser zurechtzufinden. Von der Wahl der Krankenkasse über die Patientenrechte bis zu Tipps für den Gang in die Apotheke zeige die Broschüre die wichtigsten Bestimmungen auf einen Blick. (Umfang: 140 Seiten, Stand: Januar 2013)

Die Broschüre steht als Download unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/Broschuere_Ratgeber_zu_GKV/ zur Verfügung.

 

Ratgeber zur Pflege – Alles, was Sie zur Pflege wissen müssen.

Der Ratgeber bietet einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung und erläutert weitere gesetzliche Regelungen für die Betreuung zu Hause, die Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung sowie die entsprechenden Beratungsmöglichkeiten. (Umfang: 118 Seiten, Stand: Januar 2013)

Die Broschüre kann unter www.bmg.bund.de/Bestellung_Broschuere_Ratgeber_zur_Pflege bestellt werden bzw. steht auf der Seite

www.bmg.bund.de/Broschuere_Ratgeber_zur_Pflege als Download zur Verfügung.

Weiterhin hat das Bundesgesundheitsministerium zum Thema Pflege auch das Faltblatt „Pflegebedürftig. Was nun?“ aktualisiert. Es gibt Hilfestellung bei den ersten Schritten im Pflegefall und einen Überblick über die Ansprechpartner und verschiedenen Stufen der Pflegebedürftigkeit. Der Flyer kann unter www.bmg.bund.de/Bestellung_Faltblatt_Pflegebeduerftigkeit bestellt werden oder steht als Download unter www.bmg.bund.de/Faltblatt_Pflegebeduerftigkeit zur Verfügung.

 

Quelle: Gesundheitspolitische Informationen: GP_aktuell Nr. 1/13 vom 15.1.2013