Zum Jahresausklang eine gute Nachricht aus dem SGB V Bereich: Der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben am 17.12.2012 im Bewertungsausschuss auf der Grundlage des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes zusätzliche Leistungen zur Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung von Versicherten in häuslicher und stationärer Pflege beschlossen. Ab 2013 wird es im GKV-Leistungskatalog neue Positionen für die aufsuchende Betreuung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung sowie Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz geben, die nicht mehr selbst in die Zahnarztpraxis kommen können. Auch das Wegegeld, das Zahnärzte für Haus- und Heimbesuche erhalten, wird angepasst. Die neuen Leistungen werden ab April 2013 zur Verfügung stehen.
Nach dem Paritätischen Gesamtverband vorliegenden Informationen soll ein Anreiz für Zahnärzte geschaffen werden, mehr Hausbesuche bei dem oben genannten Personenkreis (insgesamt ca. 3, 5 Mio Versicherte) durchzuführen. Aktuell führen Zahnärzte ca. 800.000 Hausbesuche jährlich durch. Die neuen Beschlüsse sehen vor, dass Zahnärzte ab 01.04.2012 einen 100 % Zuschlag für die aufsuchende Betreuung erhalten. Wenn der Zahnarzt mehrere Patient/-innen in einer Einrichtung aufsuchend betreut, wird die Besuchsleistung "gepoolt".