Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass eine solidarisch ausgestaltete Pflegevollversicherung sowohl sozialstaatlich geboten als auch umstandslos finanzierbar wäre. Unter Vollversicherung versteht Herr Lügen die Übertragung des Grundprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Pflegeversicherung.
Der Gesamtaufwand der Umwandlung der jetzigen Teilkosten- in eine sozialversicherungspflichtige Pflegevollversicherung würde einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von jährlich 13,25 Milliarden Euro erfordern. Dabei könnte die erforderliche Beitragssatzanhebung aber aufgrund von Verrechnungseffekten und weiterhin gewährten Steuerzuschüssen merklich unter 1 Prozentpunkt liegen. Als Argumente für die Vollversicherung führt er Begriffe an wie Gleichheit, Stärkung der Pflegekräfte, festgelegte Qualitätsstandards sowie Prävention.