Aktuelles zur Pflege

02.01.13

Neuregelungen im Jahr 2013 im Bereich Gesundheit und Pflege

Von: Ute Zentgraff

Ab dem 1. Januar 2013 erhalten insbesondere demenziell erkrankte Menschen höhere Leistungen, und es gibt die Möglichkeit einer flexibleren Inanspruchnahme von Leistungen. Erstmals wird der Aufbau einer zusätzlichen privaten Pflegevorsorge gefördert.

Das Bundesministerium  für Gesundheit berichtet mit Pressemitteilung vom 21.12.2012 über die Neuregelungen im Jahr 2013 im Bereich Gesundheit und Pflege. Neben vielen Regelungen aus dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wie

·         Einführung von Leistungen der häuslichen Betreuung,

·         Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme,

·         höhere Leistungen in der ambulanten Versorgung für Menschen mit Demenz,

·         Einsatzmöglichkeit zusätzlicher Betreuungskräfte im gesamten stationären Bereich,

·         erleichterter Zugang zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung,

·         Anhebung des Beitragssatzes und

·         staatliche Förderung der privaten Pflegevorsorge

treten auch die Regelungen des Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen über

·         die Verbesserung der Leistungen für Menschen mit Behinderung,

·         Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Bereich der Pflegeversicherung,

·         Investitionsfinanzierung von Pflegeeinrichtungen sowie

·         den Wegfall der Praxisgebühr und die Kompensation der Mehrausgaben durch den Wegfall der Praxisgebühr

in Kraft.

Für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen wird mit dem Psych-Entgeltgesetz ein neues Entgeltsystem eingeführt. Änderungen gibt es weiterhin bei

·         den Rechengrößen 2013 für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung,

·         den Beitrag für den Basistarif der PKV,

·         die Einkommensgrenze für geringfügige Beschäftigung,

·         die ärztliche Versorgung,

·         die Ärztliche und zahnärztliche Vergütung und

·         opioidhaltige Zubereitungen im Betäubungsmittelrecht.

 

Die Pressemittelung mit näheren Ausführungen zu den einzelnen Punkten ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit unter http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2012-04/neuregelungen-im-jahr-2013.html eingestellt.