Schaar äußerte in einem Interview mit dem Radioprogramm NDR Info starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Seine Kritik richtet sich gegen sogenannte Selbstauskunftsbögen, die regelmäßig an Versicherte verschickt werden, die arbeitsunfähig geschrieben wurden. Nach Auffassung des Bundesversicherungsamts, das Aufsichtsbehörde der meisten Krankenkassen ist, darf lediglich der MDK solche Sozialdaten erfragen. Bei Arbeitsunfähigkeit seien die Krankenkassen verpflichtet, diesen zu beauftragen. Laut Gesetz sei allein der MDK für die Erhebung medizinischer Daten zuständig. Dadurch sei festgeschrieben, dass die Krankenkassen diejenigen Informationen nicht erhalten sollen, die der MDK erheben darf. Eine pauschale Datenerhebungsbefugnis durch Selbstauskunftsbögen sehe das Gesetz nicht vor. Der Beitrag auf NDR Info ist auf den Seiten der NDR Mediathek (http://www.ndr.de/flash/mediathek/index.html) eingestellt
Quelle: Pressemeldung des NDR vom 09.10.2012 unter http://www.ndr.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/pressemeldungndr11081.html