Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Pflege bei sich zu Hause erhalten?
Wer kommt zu Ihnen nach Hause und führt die häusliche Pflege durch?
Was bedeutet Pflegeversicherung?
Was bedeuten Pflegebedürftigkeit und Pflegestufen?
Wie sieht im Pflegefall die Finanzierung der Pflege zu Hause aus?
Sie müssen bei Ihrer Pflegekasse die Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit beantragen. Das gilt auch bei einer angestrebten Einstufung in eine andere Pflegestufe. Den Antrag können Sie selbst oder eine andere, von Ihnen bevollmächtigte Person stellen, dabei hilft Ihnen auch Ihr Hausarzt. Ist dieser Antrag bei der Pflegekasse eingegangen, wird von dieser ein Begutachtungstermin vorgeschlagen. Die Begutachtungen laufen immer nach einem bestimmten Schema ab und beinhalten Tests zu Bewegungs- und Wahrnehmungsfähigkeiten. Der Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit wird in Pflegestufen ausgedrückt. Je nach festgestellter Pflegestufe haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen bis zu einer gewissen Kostenhöhe. Der Gutachter empfiehlt der Pflegekasse eine der Pflegestufen und ob die Pflege durch private Pflegepersonen oder durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden sollte. Sofern Sie als pflegebedürftig eingeschätzt wurden, finanziert Ihnen die Pflegeversicherung Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Diese Hilfe besteht in der Unterstützung bzw. der Übernahme der Verrichtungen des täglichen Lebens. Zu diesen Verrichtungen gehören die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße Hilfe bedarf.
Die häusliche Pflege wird durch geeignete und qualifizierte Pflegekräfte erbracht, die in ambulanten Pflegediensten angestellt sind. Ausschließlich Pflegedienste, die mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, also zur Pflege „zugelassen“ sind, können Ihre fachgerechte Pflege übernehmen. Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung umfassen bestimmte Hilfeleistungen, die den im §14 des Pflegeversicherungsgesetzes genannten Verrichtungen entsprechen. Sollten Sie weitere oder andere Hilfeleistungen wünschen, etwa die Versorgung Ihres Haustiers, sind diese in Absprache mit Ihrem Pflegedienst auch möglich. Die Kosten für diese Leistungen werden jedoch nicht von der Pflegeversicherung übernommen.
Niemand ist davor geschützt, plötzlich zum „Pflegefall“ zu werden, zum Beispiel in Folge eines Unfalls oder Schlaganfalls. Um Betroffene und ihre Familien in dieser schwierigen Situation finanziell zu helfen, wurde 1995 die Pflegeversicherung ins Leben gerufen. Während die meisten Kosten in Krankheitsfällen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, bezahlt die Pflegeversicherung lediglich einen pauschalen Betrag für die notwendige häusliche Pflegehilfe. Werden mehr Leistungen benötigt, müssen sie von den Betroffenen selbst bezahlt werden oder als Sozialleistung (Hilfe zur Pflege) als Sozialhilfe beantragt werden.
Der Begriff „Pflegebedürftigkeit“ ist Amtsdeutsch und gibt in Pflegestufen an, wie viel Hilfe Sie täglich benötigen. Es gibt drei Pflegestufen und je nach festgestellter Pflegestufe haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen bis zu einer gewissen Kostenhöhe.
Pflegestufe I – bedeutet erhebliche Pflegebedürftigkeit, d. h., Sie benötigen Hilfe für mindestens 90 Minuten pro Tag. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten täglich entfallen. Für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegdienst erhalten Sie bis zu 420 €, um diese Hilfe zu bezahlen.
Pflegestufe II – steht für schwere Pflegebedürftigkeit, d. h., Sie haben einen Hilfebedarf von mindestens 180 Minuten pro Tag mit einem Grundpflegebedarf von mindestens 120 Minuten täglich. Für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegdienst erhalten Sie bis zu 980 €, um diese Hilfe zu bezahlen.
Pflegestufe III – ist schwerste Pflegebedürftigkeit, d. h., Sie benötigen mindestens 300 Minuten Hilfe pro Tag. Der Anteil an der Grundpflege muss dabei mindestens 240 Minuten täglich betragen. Für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegdienst erhalten Sie bis zu 1.470 €, um diese Hilfe zu bezahlen.
Wenn der Pflegeaufwand das Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, kann ein so genannter Härtefall vorliegen.
Die Bezahlung der Pflege durch die Pflegeversicherung erfolgt in zwei Varianten:
Hilfsmittel oder technische Produkte sind dazu da, um Ihre Pflege oder Ihr Leben zu erleichtern, von der Gehhilfe nach einem Unfall bis hin zum Rollstuhl, Toilettenstuhl oder speziellen Cremes. Je nach dem, ob Sie diese Hilfsmittel wegen einer Krankheit, einem Unfall oder bei Pflegebedürftigkeit benötigen, bezahlt Ihnen Ihre Pflegekasse oder Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen diese Hilfsmittel.
Dementsprechend gibt es zwei Wege bei der Beantragung von Hilfsmitteln:
Bei der Beschaffung von Hilfsmitteln hilft Ihnen Ihr Pflegedienst gerne weiter und erklärt Ihnen und Ihren Angehörigen den Umgang mit Hilfsmitteln. Sie können sich bei Fragen zu Hilfsmitteln auch an Pflege- und Krankenkassen wenden.
Der von Ihnen gesuchte Begriff ist hier nicht zu finden? Schauen Sie doch mal in unser Pflege ABC.